EuGH billigt grundsätzlich Wohnsitzauflage für Personen mit subsidiärem Schutzstatus

Asyl_1

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 1. März 2016 bei Personen mit subsidiärem Schutzstatus eine Wohnsitzauflage für zulässig erklärt, wenn sie in stärkerem Maß mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert sind als andere Personen, die keine EU-Bürger sind und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die Große Kammer des Gerichts sieht danach keine völker- bzw. europarechtlichen Hindernisse, eine Wohnsitzauflage für den Fall vorzusehen, dass diese integrations- und migrationspolitisch, nicht jedoch fiskalisch begründet ist. Das Gericht bestätigt damit im Ergebnis die entsprechenden Entscheidungen zweier Landkreise, die im Jahr 2012 subsidiär geschützten Syrern Aufenthaltserlaubnisse erteilt hatten, die mit der Auflage verbunden waren, ihren Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Landkreises zu nehmen.

LKT Rundschreiben Nr. 108/2016 [PDF-Dokument: 70 kB]

07.03.2016